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Aktuelle Bauleitplanung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerringen - Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Bekanntmachung der Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind (6. Flächennutzungsplanänderung) der Gemeinde Langerringen

Mit dem Bescheid vom 16.01.2023 Nr. 50-1068-2023-BB hat das Landratsamt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Langerringen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Das in dem sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellte Windenergiegebiet wird nach den Maßgaben des § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gemäß § 5 Abs. 1 WindBG mit folgender Fläche auf den nach der Anlage zum WindBG für das Land Bayern bzw. für das einschlägige regionale oder kommunale Teilflächenziel festgesetzten Flächenbeitragswert angerechnet:

Windenergiegebiet 1                       Fläche: 222,8 ha

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 6. Änderung des Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (Hauptstraße 16, 86853 Langerringen) während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen sind:

Montag bis Freitag                           von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag                                      von 14:00 Uhr – 18.00 Uhr.

Ergänzend ist die 6. Änderung des Flächennutzungsplans auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Langerringen unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ eingestellt sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Begründung

Umweltbericht

Anhang 1B zeichnerischer Teil Konzentrationsfläche

Anhang 1A zeichnerischer Teil Geltungsbereich

Bekanntmachung 6 Änderung FNP Wind


5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche "Flurnummer 2782" und "Erweiterung Sportgelände"

Bebauungspläne

Bebauungsplan Nr. 17 - Östlich der St2035"

Bebauungsplan Nr. 24 - Hochfeld Nord

Bebauungsplan Nr. 25 - An der Hurlacher Straße

Bebauungsplan Nr. 27 - Dorfmitte

Bebauungsplan Nr. 30 - Gennach-Südost

Bebauungsplan Nr. 31 - Hauptstraße 50

Bebauungsplan Nr. 32 - Wertstoffhof

Bebauungsplan Nr. 37 - An der Linderhofstraße

Bebauungsplan Nr. 39 - Erweiterung Gewerbegebiet Nord

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86853 Langerringen

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Donnerstag zusätzlich: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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