

Mitarbeiter (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof in Vollzeit
Ihr Profil
- Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, z.B. Landmaschinenmechaniker oder Landschaftsgärtner*in
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- Einsatzbereitschaft und eine engagierte, strukturierte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Bereitschaft zum Winterdienst
- Bereitschaft zur Weiterbildung Klärwärter
- Der Führerschein Klasse C/CE (alt: 2) wäre wünschenswert, die Bereitschaft zum Erlangen des Führerscheins Klasse C/CE ist Voraussetzung
Ihre Aufgaben
- Pflege der Grünanlagen
- Waldarbeiten
- Gewässerunterhaltungsarbeiten
- Straßenunterhalt und -reinigung
- Winterdienst mit Rufbereitschaften
- Betreuung der Kläranlage
- Allgemeine Bauhofarbeiten, wie z. B. Arbeiten an der Wasserleitung und den Ortskanälen
Wir bieten
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit
- Freundlichkeit und Wertschätzung in kollegialer Atmosphäre
- Eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
- Zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
- Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit möglichem Eintrittsdatum per E-Mail bis zum 04.02.2023 an die Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, 86856 Hiltenfingen oder per mail an rathaus@hiltenfingen.de.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Senden Sie uns keine Originale zu; Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.