
Mitarbeiter (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof
Was wir von Ihnen erwarten
- Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, z.B. Landschaftsgärtner*in
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- Einsatzbereitschaft und eine engagierte, strukturierte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Bereitschaft zum Winterdienst
- Der Führerschein Klasse C/CE (alt: 2) wäre wünschenswert, die Bereitschaft zum Erlangen des Führerscheins Klasse C/CE ist Voraussetzung
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere
- Pflege der Grünanlagen
- Waldarbeiten
- Gewässerunterhaltungsarbeiten
- Straßenunterhalt und -reinigung
- Winterdienst mit Rufbereitschaften
- Allgemeine Bauhofarbeiten, wie z. B. Arbeiten an der Wasserleitung und den Ortskanälen
Wir bieten Ihnen unter anderem
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit
- Freundlichkeit und Wertschätzung in kollegialer Atmosphäre
- Eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- Gleitzeit und flexible Arbeitszeitmodelle
- Zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
- Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit möglichem Eintrittsdatum per E-Mail bis zum 31.03.2022 an die Gemeinde Langerringen, Frau Elke Müller, Hauptstr. 16, 86853 Langerringen oder per mail an mueller@langerringen.de. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Senden Sie uns keine Originale zu; Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.